Weitere Lockerungen der Corona-Ordnung
Es gab es erneute Änderungen in der Coronaschutzverordnung NRW, die ab dem 15.06.20 gelten. Einige der erfolgten Änderungen haben auch für unseren Sportbetrieb Relevanz.
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- Geschrieben von Kerstin Greilich
- Kategorie: Vereinsleben
Neue Änderungen in der Corona-Ordnung
Liebe Mitglieder,
wir freuen uns, euch wieder neue Änderungen der Coronaschutzverordnung NRW und damit verbunden neue Lockerungen unserer vereinsinternen Corona-Ordnung mitteilen zu können. § 9 Abs. 4 der Coronaschutzverordnung NRW wurde derart geändert, dass nun sogar 10 Personen den kontaktfreien Freizeit- und Breitensport ohne Einhaltung des Mindestabstandes ausüben können. Dies gilt ab dem 30.05.20.
Infolge dieser Entscheidung haben wir auch unsere Corona-Ordnung geändert. Diese findet ihr unten. Wir möchten euch an dieser Stelle trotzdem kurz die Änderungen darlegen:
- Es gibt keine Beschränkung auf einzelne Bootsgattungen mehr. Das heißt, ihr dürft nicht mehr nur im Einer und ungesteuerten Zweier aufs Wasser, sondern es ist jede Bootsgattung erlaubt. Auch gesteuerte Boote dürfen wieder gerudert werden.
- Bei gesteuerten Booten ist der Steuermann/die Steuerfrau verpflichtet, einen Mundnasenschutz zu tragen.
- Es ist weiterhin nur ein Training nach vorheriger Anmeldung und unter Aufsicht einer unserer Übungsleiter gestattet. Die Trainingsgruppe darf nun aber 15 Personen inklusive Übungsleiter umfassen.
Im Übrigen gelten die bisherigen Regelungen fort (Mindestabstand auf dem Bootsplatz, dem Steg und in den Hallen, Tragen eines Mundnasenschutzes usw.). Wir möchten uns auch an dieser Stelle wieder bei euch für euer diszipliniertes Verhalten bedanken. Ihr macht das wirklich großartig! Nur so ist es möglich unseren Trainingsbetrieb aufrecht zu erhalten. Vielen Dank dafür!
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- Geschrieben von Kerstin Greilich
- Kategorie: Vereinsleben
Rudern im Zweier ab jetzt wieder erlaubt
Die Coronaschutzverordnung NRW wurde zum 21.05.2020 erneut geändert. So sieht § 9 IV der Coronaschutzverordnung nun vor, dass beim kontaktfreien Freizeit- und Breitensport der Mindestabstand zwischen zwei häuslichen Gemeinschaften nicht eingehalten werden muss. Daher können nun Ruderer aus zwei häuslichen Gemeinschaften ohne Mindestabstand zusammen rudern! Dies teilte uns auch Nordrhein-Westfälische Ruder-Verband mit
Daher haben wir unsere vereinsinterne Corona-Ordnung entsprechend angepasst. Diese findet ihr unten. Unser § 4 I sieht nun vor, dass ein Wassertraining im Einer und ungesteuerten Zweier gestattet ist. Die zahlenmäßige Begrenzung der Trainingsgruppen auf maximal 7 Personen inklusive Übungsleiter gilt jedoch weiterhin. Zudem ist ein Training auch weiterhin nur unter Aufsicht eines vom Verein benannten Übungsleiters gestattet.
Darüber hinaus ist nun auch die Benutzung der Toiletten wieder erlaubt.
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- Geschrieben von Kerstin Greilich
- Kategorie: Vereinsleben
Erweiterter Ruderbetrieb

Aufgrund der Entscheidungen der Politik zur Lockerung der Coronaschutzverordnung vom 7. Mai, haben sich vor allem für den Freizeit- und Breitensport viele Möglichkeiten zur Durchführung eines erweiterten Sportbetriebs ergeben, natürlich nur unter strengen Hygieneauflagen.
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- Geschrieben von Tobias Weysters
- Kategorie: Vereinsleben
Eingeschränkter Ruderbetrieb wieder möglich

Ab Dienstag, den 28. April, ist ein eingeschränkter Ruderbetrieb am Duisburger Ruderverein möglich.
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- Geschrieben von Tobias Weysters
- Kategorie: Vereinsleben
Frohe Ostern
Der Duisburger Ruderverein wünscht allen seinen Mitgliedern und Freunden ein frohes Osterfest.
Normalerweise wären unsere Trainingsgruppen zu dieser Zeit im Trainingslager, aber dieses Jahr gibt es einen Gruß aus dem Heimtraining.
Wir hoffen, dass wir bald wieder alle gemeinsam Sport treiben und das Wetter am Verein genießen können!
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- Geschrieben von Tobias Weysters
- Kategorie: Vereinsleben